Erbe, Testament und Schenkung

Erbe, Testament und Schenkung

Erbe, Testament und Schenkung

 

MIT „BRIEF UND SIEGEL“

Streit am Grab oder die Vorstellung, dass derjenige etwas bekommt, der es nicht verdient hat, ist eine Horrorvorstellung. Die Entscheidung, wer bei Ihrem Tod erbt und wer nicht ist allein Ihre Entscheidung. 

Wer jedoch nicht ausdrücklich ein Testament verfasst, wird von den gesetzlichen Erben beerbt. Bei gesetzlicher Erbfolge erben regelmäßig mehrere Personen: Ehepartner und (minderjährige) Kinder. Bei kinderlosen Ehegatten erbt nicht nur der überlebende Ehepartner, sondern auch noch die Eltern oder die Geschwister des Verstorbenen.

Das alles können Sie festlegen, wenn Sie rechtzeitig in einem Testament oder Erbvertrag Regelungen treffen, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll.

 

  • Will ich es bei der gesetzlichen Erbfolge belassen? D.h. sollen vielleicht minderjährige Kinder, Eltern oder Geschwister die Erben werden ?
  • Wie kann ich meinen Partner und meine Kinder am besten absichern?
  • Wie kann ich verhindern, dass mein geschiedener Ehepartner mein Vermögen erhält ?
  • Kann ich bzw. können meine Erben eventuell noch Steuern sparen?
  • Kann ich verhindern, dass Personen in den Genuss meines Nachlasses kommen oder Pflichtteilsansprüche geltend machen können?
  • Kann ich meinen Erben durch Errichtung eines notariellen Testaments Geld sparen?
  • Ist es sinnvoll, bereits vor dem Tod Sachen zu verschenken?
  • Wie kann ich mich, wenn ich Sachen verschenke, ausreichend absichern?

 

Zur umfassenden Vermögensvorsorge auf den Todesfall hin kann auch gehören, an  lebzeitige Schenkungen zu denken. Das kann Gründe im Pflichtteil von Abkömmlingen, Eltern oder Ehepartnern haben, aber auch steuerliche Gründe.

Und wenn Sie schon gut beraten sind: Wir stimmen die vertraglichen Regelungen gerne auch eng mit Ihrem Steuerberater ab. Zu Ihrem Nutzen. Für Ihre Zukunft.

Auch sollte stets bedacht werden, dass ein notarielles Testament den Erben Geld spart. Gehören zum Vermögen Immobilien oder Unternehmen, „erspart“ ein notarielles Testament den ansonsten notwendigen Erbschein. Ein Erbschein ist teurer als ein notarielles Testament und immer bei vererbten Immobilien/Gesellschaftsanteilen erforderlich, wenn kein oder “lediglich“ ein handschriftliches Testament vorliegt.

Auch nach Eintritt eines Erbfalls hilft die Notarin Ihnen gerne bei den erforderlichen Formalitäten.

 

GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN

Die Höhe der Notargebühren berechnen sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts. Die jeweiligen Kosten schließen die Beratung mit ein. Der Notarkostenrechner der Bundesnotarkammer gibt Ihnen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der anfallenden Notarkosten.

 

Beispiele:

Einzeltestament                              

Geschäftswert:   € 100.000,00  Notarkosten netto         ca. € 280,00

Ehegattentestament/Erbvertrag                              

Geschäftswert:   € 100.000,00   Notarkosten netto         ca. € 550,00

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