Immobilienverträge

Immobilienverträge

Immobilienverträge

HÄUSER - GRUNDSTÜCKE – EIGENTUMSWOHNUNGEN

Ein Haus, eine Eigentumswohnung: Es gibt einiges zu bedenken und zu regeln. Sowohl bei Kauf, Verkauf, als auch Verschenken. Es geht schließlich um eine Menge Geld.

  • Wer trägt welche Kosten und zahlt was? Wer löscht und bezahlt alte Grundschulden?
  • Wann wird der Kaufpreis bezahlt - und wohin?
  • Muss das Haus sofort geräumt werden?
  • Was ist im und für den Todesfall zu regeln?
  • Ist es sinnvoll das Haus an meinen Ehepartner oder Kinder zu verschenken?

  •  

Einzelne Vertragsklauseln müssen bei Immobilienverträgen leider kompliziert abgefasst sein, damit sie juristisch hieb- und stichfest sind. Es ist daher auch besonderes Anliegen der Notarin, Ihnen alles in „Normaldeutsch“ zu erläutern, damit die Verträge auch für jeden verständlich sind.

Die Notarin kennt die bewährten Vertragsklauseln, die die Beteiligten absichern und schützen, passt sie ständig neuen Gesetzen und Gerichtsurteilen an und nimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten Rücksicht. Das ist die Voraussetzung, dass die Notarin Sie beim Verkauf oder Erwerb Ihrer Immobilie, bei der Eintragung von Grundpfandrechten oder Nutzungsrechten gut beraten und betreuen kann.

Die Notarin informiert Sie über den aktuellen Grundbuchstand und entwirft für Sie zügig den Kaufvertrag: vollständig, individuell, wasserdicht, kostenoptimal.

Fragen im Vorfeld? Gerne beantworte ich sie! 

 

GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN

Die Höhe der Notargebühren berechnen sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts. Die jeweiligen Kosten schließen die Beratung mit ein. Faustformel: Die Kosten bei Wohnungs- oder Hauskauf belaufen sich auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten. Der Notarkostenrechner der Bundesnotarkammer gibt Ihnen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der anfallenden Notarkosten.

Wichtige Dokumente und Informationen zum Download